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Es ist nie zu früh!

Auf Einladung der Rot Kreuz Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit informierte Erika Hannes von der Betreuungsstelle im Gesundheitsamt des Landkreises Nürnberger Land über das Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht.

Was viele nicht wissen: Mit Wegfall der elterlichen Sorge ab dem 18. Geburtstag hat in Deutschland niemand einen „Entscheider“. Vorsorge zu treffen, ist daher keine Frage des Alters. Unerwartete Schicksalsschläge können das Leben von heute auf morgen verändern. Plötzlich können wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden. Für diesen Fall wird eine rechtlich wirksame Vertretung benötigt. Über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sollte daher jeder Bescheid wissen. „Vorsorge gibt Sicherheit und Vorsorgen hilft Ihnen selbstbestimmt zu leben.“, so Erika Hannes. Aber eine Vorsorgevollmacht ist auch Vertrauenssache, erläuterte die Referentin. Eine unabhängige Beratung bietet die Betreuungsstelle im Landratsamt. In einer Betreuungsverfügung kann beispielsweise vorsorglich eine Person des Vertrauens benannt werden, die im Bedarfsfall die niedergelegten Wünsche und Vorstellungen ausführt. Das Betreuungsgericht ist an diese Betreuungsverfügung gebunden. „Darin kann vermerkt sein, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit zum Betreuer bestellt werden soll – oder auch wer nicht bestellt werden soll“, erklärte Erika Hannes: Mit einer Patientenverfügung geben Sie einem Arzt die Anweisungen, wie Sie am Lebensende behandelt werden möchten. Frau Hannes informiert: „Es gibt eine Vielzahl von Formulierungen und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Kommen Sie in die Betreuungsstelle, wir nehmen uns für Ihre Fragen Zeit.“

„Ein Vortrag mit Leidenschaft und fachlicher Kompetenz und der bis auf den letzten Platz gefüllte Rot Kreuz Saal in Lauf zeigt das Interesse an diesem wichtigen Thema“, betonte Gabi Geiger-Brückner, die Beauftragte der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im BRK. 

Reiner Helm