Die Leitung der Ortsgruppe der Wasserwacht Schnaittach hat den Wahltermin festgelegt und schreibt gem. § 20, Abs. 1, Ordnung WW die Wahl für die Ortsgruppenleitung aus.
Wahl der Ortsgruppenleitung
13.02.2025 um 19:00 Uhr
Ort: BRK Kreisverband Nürnberger Land, Henry-Dunant-Straße 1, Lauf, erster Stock, großer Lehrsaal
Gemäß § 9 Abs. 2-4 BRK-Satzung i. V. m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zur Wahl der Ortsgruppenleitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.
Die Leitung fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge schriftlich oder mündlich in der Wahlversammlung zu unterbreiten.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW):
- Vorsitzende:r
- stellvertretende:r Vorsitzende:r
- Technische:r Leiter:in
- 1. stellvertretende:r Technische:r Leiter:in
- 2. stellvertretende:r Technische:r Leiter:in
Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.
Wahl der Jugendleitung
25.01.2025 um 16:00 Uhr
Ort: BRK-Hütte am Rothenberg
Jugendleiter und stellvertretende Jugendleiter der Ortsgruppe werden von den Jungmitgliedern von 6 bis 16 Jahren, den Gruppenleitern und zwei amtierenden stimmberechtigten Jugendleitern der Ortsgruppe gewählt.
Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten.
Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW):
- stellvertretende:r Jugendleiter:in
- stellvertretende:r Vorsitzende:r